26. Pferde- und Bauernmarkt in Linda am 21. September 2024

 

An alle Händler: Bitte um zeitnahe Anmeldung, weiter unten gibt es die Informationen für den Verkauf von Tieren.

 

 

Bereits zum 26. mal möchten wir Sie zum Pferde- und Bauernmarkt in Linda begrüßen. Auf einer herrlichen Waldlichtung laden wir Sie zum Handeln, Fachsimpeln und Bestaunen von Tinkern, Kalt- und Warmblütern, Isländern oder Zwergponys ein. Neben den Pferden gibt es natürlich auch eine Vielzahl anderer Tiere zu sehen, egal ob Schafe, Geflügel, Tauben, Ziervögel, Esel, Kaninchen oder Alpakas.

 

Für Kinder wird außerdem ein Streichelzoo und ein Stand für Bogenschießen aufgebaut. 

 

Ein Knochenschnitzer wird vor Ort sein und seine Schnitzkunst vorführen. 

 

Gleich neben dem Tiermarkt wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. Mit musikalischer Unterstützung genießen Sie unsere entspannte Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen, Wildgulasch, Backschwein oder Rostbratwurst, deftiger Erbsensuppe oder bei einem frischen Bier. Für den, der es etwas süßer mag, gibt es leckere Eiscreme, Mini-Donuts, Baumkuchen oder Quarkbällchen.  

 

Frisch gestärkt können Sie anschließend über den Bauernmarkt schlendern. Suchen Sie Reitzubehör, Körbe, alte Kfz- oder Elektroteile, Sensen, Bücher, Spielzeug? Eine bunte Palette verschiedenster Artikel und regionaler Produkte warten auf Sie.

 

Es wird ein mobiler Schleifer vor Ort sein. Bringen Sie Ihre Messer, Scheren oder Motorsägenketten einfach mit. 

 

Eröffnung des Marktes ist um 8 Uhr morgens. Händler werden zwischen 6 - 8 Uhr auf das Gelände gelassen. 

 

Möchten Sie selber einen Stand aufmachen, oder wollen Sie Tiere zum Verkauf anbieten? Dann schreiben Sie uns unter peter.schmidt@pferdemarkt-linda.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Sie finden uns zwischen Jüterbog und Herzberg, rd. 80 km südlich von Berlin, direkt an der B101 gelegen. Auch die Anreise per Zug ist möglich. Der Bahnhof liegt ca. 2km vom Marktgelände entfernt.

 

 

In Linda angekommen, finden Sie Wegweiser, die Sie zum Marktplatz führen.

 

<< Informationen für Tierhändler >>

1. Der Tiermarkt darf nur auf dem angegebenen Gelände durchgeführt werden.

 

2. An der Veranstaltung dürfen Einhufer (Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere) sowie Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas, Kameliden und andere Haus- und Nutztiere (in diesem Fall Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Rinder, Schweine, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse und Ziervögel) teilnehmen.

Reptilien, Amphibien und Phasmiden sind nicht zugelassen. Hochgravide und säugende Tiere dürfen nicht transportiert werden und sind somit auf dem Markt verboten.

 

3. Der Handel mit Tieren findet ausschließlich auf dem Handelsplatz und nach Durchführung der Einlasskontrolle statt. Alle teilnehmenden Tiere sind klinisch gesund und transportfähig. Sie kommen aus Beständen, die keinen tierseuchenrechtlichen Sperr- oder Schutzmaßnahmen unterliegen. Der Transport der Tiere darf nur in geeigneten Transportbehältnissen erfolgen.

Die jederzeitige Versorgung aller Tierarten mit Wasser und tierartgerechtem Futter muss sichergestellt sein, bei Bedarf muss die Haltung der Witterung (Schattenplätze bei starker Sonneneinwirkung, Wind, Regen etc.) angepasst werden. Die Tiere müssen durchgehend unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person stehen. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

4. Bestimmungen für einzelne Tierarten

4.1 Für alle Equiden ist ein Equidenpass gemäß § 44 a Viehverkehrsverordnung vorzulegen.

 

Nach dem 30.06.2009 geborene Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere müssen gemäß § 44 Viehverkehrsverordnung zusätzlich mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet sein. Für Einhufer aus anderen Mitgliedstaaten der EU ist die vorgeschriebene Bescheinigung gemäß Richtlinie 2009/156/EWG vorzulegen. Die Durchführung einer wirksamen Schutzimpfung gegen Influenza wird ausdrücklich empfohlen.

 

4.2. Schafe und Ziegen müssen mittels Ohrmarke gemäߧ 34 Viehverkehrsverordnung gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein Begleitpapier für kleine Wiederkäuer (Herkunftsbestand, Anzahl der Tiere, Transportmittel) mitzuführen.

 

4.3. Es werden nur gegen Parvovirose geimpfte Hunde auf dem Markt zugelassen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Eintreffen auf dem Markt erfolgt sein und im Impfausweis durch den Tierarzt dokumentiert worden sein. Eine Impfung mit einem zugelassenen Puppy Impfstoff ist ab der 5. Lebenswoche möglich. Eine Impfung gegen Staupe wird empfohlen. Für Katzen ist eine Impfung gegen Panleukopenie ab der 8. Lebenswoche erforderlich. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Eintreffen auf dem Markt erfolgt sein und im Impfausweis durch den Tierarzt dokumentiert worden sein.

Werden Hunde oder Katzen aus dem Ausland zum Verkauf angeboten, müssen diese einen gültigen Tollwutschutz haben. Zusätzlich benötigen diese Tierhändler eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs.1 Nr. 5 Tierschutzgesetz. Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringt oder einführt oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelt, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese ist bei Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen.

Aus den Mitgliedsstaaten stammende Hunde/Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis, in dem die Kennzeichnung und der Impfschutz der Tiere vermerkt sind.

Hunde aller Altersklassen auf dem Marktgelände müssen mit einem Transponder nach ISO-Norm zur Identifikation gekennzeichnet sein, die Transpondernummer inklusive der Daten des Hundes sind in einem Impfausweis zu dokumentieren. Die Impfausweise sind auf Verlangen vorzulegen. Hunde sind auf den Wegen generell an der Leine zu führen.

 

5. Händler, die wiederholt gegen die aufgeführten Bedingungen verstoßen, sind des Platzes zu verweisen.

 

6. Es wird darauf hingewiesen, dass Wirbeltiere nicht ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgegeben werden dürfen.

 

7. Im unmittelbaren Tierbereich gilt absolutes Rauchverbot.

 

8. Die genutzten Räumlichkeiten sind den Bedürfnissen der Tiere anzupassen. Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie Versorgungseinrichtungen für die Tiere müssen in einem sauberen Zustand sein. Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere gemeinsam untergebracht werden. Die Tiere müssen sich ungehindert bewegen können und dürfen sich nicht gegenseitig oder an den Haltungseinrichtungen verletzen. Käfige dürfen nicht übereinandergestapelt sein. Ein unkontrolliertes Eingreifen durch Dritte in die Käfige/Ausläufe ist nicht gestattet, den Tieren muss die Möglichkeit zum Rückzug gewährt werden.

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